 Strassenfeger-Verkäufer
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Ziel und Zweck des Verkaufens
besteht darin, den Verkäuferinnen und Verkäufern einen Zuverdienst zu
ermöglichen. Der Verkauf des strassen|fegers ist eine Alternative zum Betteln
und ermöglicht es so armen und obdachlosen Menschen, ihre Würde zu
behalten.
Der Verkauf bietet die Chance zur
selbstbestimmten Arbeit. Jeder Verkäufer kann selbst entscheiden, wo und wann er
den strassen|feger anbietet.
Für den Verkauf des strassen|fegers gelten einige Regeln, die die Verkäuferinnen
und Verkäufer in einer Selbstverpflichtungserklärung dem Verein gegenüber
bestätigen:
· Das
Verkaufsverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln (U- und S- Bahn) soll beachtet
werden.
· Der Verkauf
in berauschtem Zustand soll unterbleiben.
·
Belästigungen von Passanten und Kollegen sind
untersagt.
· Gewaltanwendung und Bedrohung anderer
führen automatisch zum Ausschluss.
· Der
Zuverdienst muss gegenüber Jobcenter bzw. Arbeitsamt angegeben werden, wenn die
Freibetragsgrenzen überschritten werden.
Der strassen|feger wird von etwa 80 bis 100 Personen regelmäßig in Berlin und
Brandenburg verkauft.
Nicht alle davon sind wohnungslos, einige sind ehemals
wohnungslos, andere wiederum sind arbeitslos oder einfach nur
arm.
Weitere – historisch gewachsene - Verkaufsorte des strassenfegers
sind Bremen und die Region Odenwald.
Typische Verkaufsorte sind
Einkaufszentren, Supermärkte, Bahnhofsvorplätze, öffentliche Plätze und
Veranstaltungen. Da wir den Verkäuferinnen und Verkäufern nicht vorschreiben,
wann und wo sie zu verkaufen haben, kann es sein, dass der strassen|feger nicht
überall in der Stadt regelmäßig zu haben ist. Bei Interesse bieten wir an, den
strassen|feger im Abonnement zu beziehen.
Stand: 26.10.2007