 Foto: Andreas Düllick
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Der Froschkönig speit wieder seine Fontäne. Erstmals nach
der langen Winterpause, an diesem noch viel zu kalten Frühlingstag, erwacht der
Märchenbrunnen in Berlin-Friedrichshain zu neuem Leben. Ein etwa Sechsjähriger
rennt aufgeregt zwischen Aschenputtel, Hans im Glück und Rotkäppchen hin und her.
Insgesamt zehn nach Märchen der Gebrüder Grimm gestaltete Figurengruppen säumen
die vierteilige Wasserkaskade. „Was ist das für ein Hund?“, fragt der Junge.
„Ein Wolf“, korrigiert die Mutter. Der Junge ist schon weitergelaufen, durch
den Torbogen der mächtigen Brunnenkolonnade.
1913 eröffnet wurde die
neobarocke Brunnenanlage am südwestlichen Ende des Berliner Volksparks
Friedrichshain schon bald Treffpunkt schwuler Männer. Im Kaiserreich war
Homosexualität gesellschaftlich geächtet, sexuelle Handlungen zwischen Personen
männlichen Geschlechts mit der Einführung des § 175 StGB unter Strafe gestellt.
Für schwule Männer gab es kaum Lokale, man suchte verborgene Orte im Freien
auf, um zu plaudern, zu flirten, Zärtlichkeiten auszutauschen: Cruising-Areas,
wie es sie in Berlin außer am Märchenbrunnen auch im Tiergarten und zahlreichen
weiteren Parks gibt.
Auf dem kreisförmig angelegten Weg hinter der Kolonnade
steht ein junger Mann vor einem der noch kahlen Bäume. „Was macht der Mann
da?“, ruft der Junge. „Schau mal“, zeigt die Mutter auf ein kleines Becken
inmitten des Rundwegs und nimmt den Jungen bei der Hand.
In der Weimarer Republik
scheiterte die von linken Parteien angestrebte Abschaffung des § 175, Schwule
konnten sich trotzdem freier in der Öffentlichkeit bewegen. Es gab Bars und
Kneipen für Homosexuelle.
„Och, gar kein Wasser drin“, ruft der Junge enttäuscht,
als er den Delphinbrunnen erreicht, „ich will lieber noch mal zu dem Wolf“. „Es
wird dunkel, wir müssen nach Hause“, bestimmt die Mutter. Der junge Mann vor
dem Baum schlägt den Kragen seiner dünnen Windjacke hoch.
Die kurze Zeit der Freiheit fand
mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten ein jähes Ende. Die Verschärfung
des § 175 dehnte den Tatbestand von „beischlafähnlichen“ auf sämtliche „unzüchtige“
Handlungen zwischen Männern aus. Eine unbekannte Anzahl tatsächlich oder
vermeintlich schwuler Männer wurde in psychiatrische Anstalten überwiesen,
Hunderte auf gerichtliche Anordnung hin kastriert, über 10.000 in
Konzentrationslager verschleppt. „Umerziehungsmaßnahmen“ sollten den
Geschlechtstrieb in Richtung heterosexueller Betätigung lenken. Ende des
Krieges waren Tausende schwuler Männer ermordet, der Märchenbrunnen zerstört.
Eine Gruppe Jugendlicher kommt durch das Tor des massiven
Eisenzauns, der den Brunnen nachts vor Vandalismus schützen soll. Der junge
Mann zieht an seiner Zigarette und blickt ins Leere. Keiner der ihn heute um
Feuer bittet, niemand der vor einem der anderen Bäume des Rundwegs steht und
wartet.
In der BRD hielt man zwei Jahrzehnte
lang an der Fassung des § 175 aus der Zeit des Nationalsozialismus fest, erst
Ende der 60er Jahre kam es zu Reformen, seit 1973 waren nur noch homosexuelle
Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar. In der DDR war
der sogenannte Schwulenparagraph seit 1957 faktisch außer Kraft gesetzt und
bestrafte seit 1968 der §151 geschlechtsneutral homosexuelle Handlungen mit
Minderjährigen. Auf den ersten Blick fortschrittlicher als im Westen bedeutete
der Verzicht auf Strafe im Osten keine gesellschaftliche Akzeptanz erwachsener
Homosexualität. Die Szene stand unter Beobachtung der Stasi, Schwule galten den
Funktionären als dekadent, ein Coming Out war unerwünscht. Erst kurz vor Ende
der DDR erzählte ein Film ein solches ostdeutsches Coming Out, gedreht u.a. am
Märchenbrunnen.
Der junge Mann hat die Zigarette weggeschnippt. Er reibt
sich die kalten Hände und geht langsam davon. Die jungen Leute schauen ihm
spöttisch nach.
Im vereinten Deutschland ist der
§ 175 seit1994 endgültig abgeschafft. Die Fortschritte bei der rechtlichen
Gleichstellung können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, wie gering die
allgemeine Toleranz homosexuellen Lebensformen gegenüber immer noch ist. Zudem
häufen sich gewalttätige Übergriffe gegen schwule Männer. 200 Fälle
antischwuler Gewalt allein in Berlin weist die Opferhilfeeinrichtung Maneo für
das Jahr 2006 nach. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher. Auch der
Märchenbrunnen ist nicht sicher.
„Denk bitte daran, dass Übergriffe gegen DICH an allen
Plätzen möglich sind!!!“ warnt eine Website für Cruiser. Der junge Mann hat die
Brunnenanlage verlassen. Richtige Märchen enden anders.
Jürgen Haunss