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Achtung Hartz IV - Kinder, Kinder, Teil II
Kinder sind das größte Geschenk der Eltern an die Gesellschaft.“ Hört sich doch gut an, was unsere Familienministerin, Frau von der Leyen, da von sich gab! Wenn Kinder solch große Geschenke sind, weshalb lebt dann in Deutschland etwa jedes fünfte Kind in Armut? Tendenz seit Hartz IV steigend! Die Familienministerin sieht in ihrer Sorge um das Kindeswohl jedoch „keinen Spielraum für eine Ausweitung der Leistungen“. Jedenfalls nicht für Kinder in Armut! Für die Kinder und die Karriere Besserverdienender ist Handlungsbedarf (z.B. Elterngeld) sehr wohl vorhanden. Es soll ja Leute geben, denen bei diesen Tatsachen der Gedanke kommt, dass sich niemand der Verantwortlichen an der Kinderarmut stört; dass diese Kinder wie Ballast behandelt werden. Wie kommen die Menschen nur auf diese Idee?
Kinder, vom Säugling bis fast 15 Jahre, in Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Eltern oder einem Elterteil, erhalten Sozialgeld in Höhe von ganzen 208 Euro. Darin sind 2,28 Euro pro Tag für Essen und Trinken enthalten! Was kaum für einen Säugling reicht, soll auch für Heranwachsende ab zwölf Jahre reichen. Ab diesem Alter der Kinder stöhnen schon Eltern, die normal verdienen, dass ihre Kinder ihnen „die Haare vom Kopf fressen“. Die (gesenkten) Regelsätze schließen die Forderung an die Hartz IV beziehenden Eltern nach gesunder Ernährung ein. Doch wenn die Eltern die 76 Cent monatlich für Spielsachen noch auf die Ernährung draufschlagen, dann reichen die 230,5 Cent pro Tag gewiss zur Ernährung. So oder ähnlich sieht die den Eltern zugebilligte „Eigenverantwortung“ aus.
Die 76 Cent für Spielzeug sind eigentlich nur eine Verhöhnung der Kinder. Nicht einmal bei allergrößter Bescheidenheit ist damit irgendein Bedarf an Spielzeug zu decken. Jedoch haben auch in Armut lebende Kinder Spielzeug. Das Geld dafür kommt aus anderen Bereichen. Teils sind es die Eltern, die sich das Geld dafür aus ihrem Regelsatz absparen, teils wird es durch Suppenküchen, Lebensmittelausgaben und ähnlich eingesparte Gelder finanziert.
Weitere finanzielle Löcher werden mit dem Schulbeginn gerissen. Im Eckregelsatz (100 Prozent=347 Euro), der die Grundlage des Kinderregelsatzes von 60 Prozent=208 Euro ist, wurde den Erwachsenen kein Cent für Bildung zugebilligt. Zwangsläufig kann in den abgeleiteten Kinderregelsätzen auch kein Geld für Bildung enthalten sein. Zumindest bis heute zählt Schule jedoch trotz PISA noch zur Bildung.
Die Einschulung ist für Hartz IV beziehende Familien in der Regel eine finanzielle Katastrophe. Ein halbwegs vernünftiger Schulranzen kostet ab 70 Euro aufwärts; ohne Inhalt! Dazu kommen also Federtasche, Turnsachen, Hefte usw.; nicht zu vergessen, die Schultüte und auch die Feier kosten Geld! Und nichts davon ist im Regelsatz enthalten. Bezahlen Eltern die Einschulung aus dem Regelsatz, wäre das ganz genau genommen „unwirtschaftliches Verhalten“ das nach § 31 Abs. 4 Nr.2 sanktioniert werden könnte, denn es wird Geld für nicht im Regelsatz enthaltene Dinge ausgegeben. Fehlt dieses Geld dann an anderer Stelle, und Eltern müssen einen Antrag auf ein Darlehen nach § 23 Abs.1 (abweichende Erbringung von Leistungen) stellen, kann das Probleme geben.
Jedoch haben schon einige wenige Behörden, oft auf Grund des Drucks von dort ansässigen Initiativen, auf diese eklatanten Missstände bereits ansatzweise reagiert. Zum Beispiel zahlen Göttingen und der Landkreis Dahme-Spreewald 80 Euro, Zossen in Brandenburg 65 Euro und Fürth zahlt 50 Euro zur Einschulung pro Kind. Auch wenn das nicht viel ist, für Menschen in Armut zählt jeder Cent! Auch sollte man wissen, dass diese Gelder von den jeweiligen Bundesländern und Kommunen kommen. Wären Gelder für die Einschulung im Regelsatz enthalten, müsste die der Bund zahlen! Es besteht auch das Risiko, dass die Länder diese Zahlungen zu jeder Zeit wieder einstellen können. So bleibt diesen Zuwendungen, so wichtig sie auch sind, der Charakter von Almosen. Das gilt für alle Zahlungen, auf die man keinen Rechtsanspruch hat, den man notfalls auch einklagen kann.
Bezieher von Alg II werden zunehmend zu Almosenempfängern gemacht. Immer weniger einklagbare Rechte, zunehmende Abhängigkeit von Kleiderkammern, Suppenküchen, Lebensmittelausgaben, Kirchen und Vereinen. Auch für Gelder und andere Zuwendungen von Stiftungen bleiben Arme die Bettler. Sie dürfen einen Antrag stellen, und wenn sie Glück haben, gibt’s etwas. Wenn sie Pech haben, gibt’s nichts. So ist das mit Almosen! Jette Stockfisch
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