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mob e.V. - Obdachlose machen mobil

Schulbehörde macht Scherben

Über einen feinen Unterschied zwischen Deutschland und anderen Ländern

Foto: DLN
Foto: DLN
Mit dem Begriff Menschenrechtsverletzungen assoziieren wir normalerweise weit entfernte Orte wie Guantanamo und fühlen uns nicht betroffen. Dabei gibt es sie auch hier zu Lande, systemimmanent und strukturell, wie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz feststellte, nachdem er die BRD im Februar 2007 besucht hatte. Er schreibt in seinem Bericht, der von den einheimischen Medien arrogant belächelt und abgetan wurde, über Verletzungen von Menschenrechten durch das deutsche Bildungswesen und dessen Gesetzgebung.

Wie schnell spezielle Umstände in Kombination mit Gesetzen zum Entzug elementarer Rechte wie des Rechts auf persönliche Entfaltung mit sehr schmerzhaften Folgen führen können, erzählt folgende Geschichte: Auf dem platten Land lebt eine alleinerziehende Mutter mit ihren zwei Söhnen. Der Jüngere weist in Folge von Krankheit im Säuglingsalter Entwicklungsverzögerungen auf, deren sich die Mutter bewusst ist. Sie schickt das Kind in eine Privatschule, um ihm Zeit zu geben. Nach einem ausgedehnten Auslandsaufenthalt bittet sie um Rückstellung, die die Schule aus ideologischen Gründen verweigert („Bei uns gibt es kein Durchfallen!“). Zunächst unbeachtet von der Behörde, entschließt sich die Mutter für ihr Kind einen privat organisierten Lernraum zu schaffen, um die Zeit zu überbrücken, bis eine nicht-staatliche Gesamtschule das Kind aufnehmen wird. Doch da bekommt die Schulbehörde Wind von der Sache.

Nun sieht die Mutter sich gezwungen sofort eine Schule zu finden, der sie vertraut. Ihre Wahl fällt auf eine Grundschule mit Integrationsklassen, die im Landkreis einen guten Ruf genießt. Um ihr Kind dort anmelden zu können, zieht die Familie in das betreffende Einzugsgebiet. Die Klasse, in die das Kind nach Auffassung der Behörde eingeschult werden soll, weist aber schon zu viele verhaltensauffällige Kinder auf. Die Lehrkraft ist überfordert, eine Erhöhung der Betreuungszeit wird vom zuständigen Schulamt nicht genehmigt. Ein Gutachten wird eingeholt, in dem zu lesen ist, dass der individuelle Betreuungsbedarf des Kindes in der Regelschule nicht erfüllt werden kann. Eine Kommission empfiehlt die Überweisung in die Sonderschule, die der Schulrat gegen den erklärten Willen der Mutter und des Kindes beschließt.

Um also nicht tagtäglich in einem doppelten Konflikt leben zu müssen, einem mit sich selber und einem handfesten äußeren mit dem Jungen, der eine authentische Beziehung unmöglich macht, sucht die Mutter eine geeignete Schule mit passendem pädagogischem Konzept. In der fernen Großstadt wird sie fündig. Dem Happy-ever-after steht entgegen, dass der ältere, gerade pubertierende Bruder sich schweren Herzens gegen den Umzug entscheidet. Er bleibt bei einer Pflegefamilie am Ort und beschränkt sich darauf, Mutter und Bruder zu besuchen.

Das, was einmal eine Familie war, der Hort der Wertevermittlung unserer Gesellschaft, ist zu einem Scherbenhaufen geworden. Die Mutter zerrissen zwischen den Nöten des einen und den Ansprüchen des anderen Kindes, beide gleich berechtigt, doch beiden gerecht zu werden – aufgrund von Gesetzen, die die Fremdbestimmung durch die staatlichen Behörden über die Selbstbestimmung stellen – unmöglich.

In einigen unserer europäischen Nachbarländer hätte es andere Lösungsmöglichkeiten gegeben. Homeschooling, das sich auf den britischen Inseln wachsenden Zulaufs erfreut, wäre eine gewesen. Eltern haben dort die Organisation ‚education otherwise‘ gegründet, ein Netzwerk zum Austausch von Erfahrungen und Spielzeug, Lernmaterial und Kindern, indem man gemeinsam Lernsituationen kreiert.

Aber in einem Land, das durch ein Gesetz aus dem Jahr 1938 jede Alternative zur allgemeinen Schulpflicht ausschließt und die Forderung nach dessen Abschaffung beinahe als Obszönität gilt – Vertreter dieser Forderung gelten auch unter liberal-aufgeklärten Akademikern fast als Kinderschänder – sind dem Recht auf persönliche Entfaltung enge Grenzen gesetzt. Wem gehört das Kind, mag man sich fragen, der Mutter oder dem System?
 
Bleibt noch anzumerken, dass die neue Schule nicht mal einen Förderbedarf bei dem Helden unserer Geschichte festgestellt hat; im bewusst anderen Kontext wird auf direkten Vergleich und die sonst übliche Ent-Individualisierung verzichtet. Einzufordern bleibt die Umsetzung einer Empfehlung des UN-Gesandten Muñoz zur Qualitätsverbesserung: Eine Untersuchung des Bildungswesens unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechtscharta – und die schleunigste Anpassung daran!
Lou
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