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mob e.V. - Obdachlose machen mobil

NotübernachterInnen-Vereinbarung

Vereinbarung

Zzwischen der            
Notübernachtung

Mob – obdachlose machen mobil e.V. / Kaffe Bankrott
Prenzlauer Allee 87
10405 Berlin
Tel. : 030/ 46 79 46 11 oder 41 93 45 93 (Notübernachtung direkt)

und
Vorname_Name
Geburtsdatum

AUFNAHMEDATUM:
ABMELDEDATUM:

Die Notübernachtung von Mob e.V. für obdachlose Männer und Frauen bietet ganzjährig - zur Zeit -11 Übernachtungsplätze für Männer und 5 für Frauen. Sie können im Treffpunkt „Kaffe Bankrott“ morgens frühstücken und mittags warm essen. Außerdem können Sie duschen. Es gibt die Möglichkeit, Wäsche zu waschen. Es wird immer ein verantwortlicher Ansprechpartner anwesend sein, an den Sie sich bei eventuellen Problemen wenden können.

Da ein Zusammenleben nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme möglich ist, gibt es einige Regeln, an die sich alle Bewohner / BewohnwerInnen halten müssen. Wenn sich ein Bewohner oder eine BewohnerIn nicht an die Regeln hält, kann er oder sie nicht mehr hier übernachten.

  1. Die Ansprechpartner in der Notübernachtung und die Schichtleiter im Cafe haben das Hausrecht. Alle Bewohner und BewohnerInnen halten sich an ihre Entscheidungen und Anordnungen.

  2.  Sie können bis zu 8 Wochen bei uns übernachten. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache eine Verlängerung für weitere 4 Wochen möglich. Wir haben von 19:00 – 10:00 Uhr geöffnet. Einlass ist bis spätestens 23:00 Uhr. Bettruhe ab 24:00 Uhr. Ab diesen Zeitpunkt muss das Licht aus sein und es darf danach weder Lärm gemacht, noch geduscht werden.

  3. Bewohner und BewohnerInnen mit ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten wenden sich bitte an unsere Ansprechpartner. Wir wollen niemanden abweisen, müssen aber informiert werden, um gegebenenfalls medizinische Hilfe organisieren zu können. Nach Ablauf von 5 Tagen muss eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgegeben werden.

  4. Um 09:00 Uhr morgens werden alle Bewohnerrinnen geweckt und müssen die Notunterkunft bis 10:00 Uhr verlassen.
    Vorher werden die Betten gemacht,  die Räume nochmals gesäubert und aufgeräumt.

  5. In der Notübernachtung sind Drogen und Alkohol verboten. Diese Dinge müssen beim verantwortlichen Ansprechpartner abgegeben werden, sie werden am nächsten Morgen wieder zurückgegeben.
    Rauchen im Bett, in den Schlafräumen generell und in den Toiletten ist aus Gründen der Brandgefahr strengstens untersagt, dazu steht jedoch der Aufenthaltsraum zur Verfügung.

  6. Jede Form von Gewalt ist zu unterlassen, dazu gehören körperliche und verbale Gewalt, also auch Drohungen, rassistische oder sexuelle Belästigungen. Waffen jeder Art, auch Gassprays zur Selbstverteidigung dürfen nicht mit in die Notübernachtung mitgenommen werden. Wenn ein Bewohner/in solche Dinge besitzt, müssen sie gleich bei der Ankunft dem Ansprechpartner zur Aufbewahrung bis zum nächsten Morgen ausgehändigt werden.

  7. Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich, nach vorheriger Absprache erlaubt. Jeder Hundebesitzer hat darauf zu achten, dass der Hund niemanden belästigt oder stört. Sind bereits Hunde in der Notübernachtung, kann unser Ansprechpartner das Mitbringen von weiteren Hunden untersagen.

  8. Persönliche Dinge können tagsüber in der Notunterkunft verbleiben. Allerdings übernehmen wir keine Haftung für Sachen, die verschwinden. Die Spinde können benutzt werden. Schlösser sind selbst mitzubringen.

  9. Die Bewohner/innen wechseln wöchentlich die Bettwäsche selbst (Wäschetag ist Dienstag).
    Bewohner/in mit Blasenschwäche möchten  sich bitte eine wasserdichte Unterlage aushändigen lassen.

  10. Wir bitten alle Bewohner/innen darum, sich und ihre Kleidung regelmäßig zu waschen. Bei Geruchsbelästigung werden wir Sie direkt darauf ansprechen.

  11. Die Schlafplätze werden morgens in ordnungsgemäßem Zustand verlassen.

  12. Neben, bzw. unter den Betten und Spinden dürfen keinerlei Sachen, wie z.B. Kleidung, Schuhe, Taschen etc. herumliegen. Ebenso dürfen keine Gegenstände auf den Spinden verbleiben.
    Die Frühschicht ist angewiesen, solche Dinge unverzüglich zu entsorgen.
    Bad und Toilette müssen ebenfalls in sauberem Zustand verlassen werden. Hier gilt auch, liegengebliebene Wäschestücke werden umgehend entsorgt.

  13. Eventuelle Differenzen, bzw. Streitigkeiten mit Ihren Mitbewohnern  teilen sie bitte unverzüglich mit.

  14. Innerhalb der ersten Woche findet ein verbindliches Beratungsgespräch mit einem/r Teamer/in statt, um ggf eine Art Hilfsplan aufzustellen. Ein zweites Gespräch erfolgt nach Ablauf von 8 Wochen.

  15. Es muss eine Abmeldung bei Wegbleiben oder Verlassen der Notübernachtung erfolgen. Dabei kann das Bett kann reserviert werden, wenn ein Rücktermin verbindlich angegeben wird, und wenn zusätzlich für diesen Zeitraum im Voraus gezahlt wird.

  16. Der Kostenbeitrag von 1,50 Euro (bis Ende der 8.Woche), bzw. 2,00 Euro (ab Beginn der 9. Woche) pro Übernachtung ist stets im voraus oder am selbigen Tage zu entrichten. Bei Zahlungsrückständen von mehr als 3 Übernachtungen kann ohne vorherige Bekanntmachung das Bett neu vergeben werden.

  17. Bei Missachtung der o.g. Punkte müssen sie mit einer Abmahnung und in schweren Fällen mit einer sofortigen Kündigung rechnen.

  18. Ihr Ansprechpartner ist: 

Ich habe die Regeln verstanden und verpflichte mich, sie einzuhalten. 

Datum:                                  

Bewohner/in                            Ansprechpartner/ in

NotübernachterInnen-Vereinbarung, Stand APR 2007

Porozumienie Ośrodkiem noclegowym