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Achtung! Hartz IV

Die „Härtefallregelung“ des § 21 Abs.6 Teil 2

Der erste Teil behandelte die „Geschichte“ und die Bedingungen der Härtefallregelung. Hier noch einmal die gesetzliche Vorgaben. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn ein Bedarf atypisch und überdurchschnittlich hoch und nicht durch Umschichtungen innerhalb des Regelsatzes finanzierbar ist. Der Bedarf muss mindestens zweimal innerhalb des Bewilligungszeitraums auftreten und darf nicht durch Dritte finanziert werden.

Dies ein völlig neues Gesetz und wirft sehr viele Fragen auf. Was wird als atypisch akzeptiert? Gehört eine Brille dazu oder haben zu viele Menschen eine Brille, um sie als atypisch zu akzeptieren? Was ist überdurchschnittlich? Die Durchführungshinweise (DH) der Bundesanstalt für Arbeit (BA) gehen von mindestens zehn Prozent des Regelsatzes aus. Werden die Gerichte von einem geringeren Prozentsatz ausgehen? Wenn Betroffene einen Kredit (z. B. für einen Kühlschrank) bedienen müssen, gelten dann auch die zehn Prozent? Oder werden dann die Härtefälle ohne „Selbstbeteiligung“ übernommen, weil innerhalb der Regelsätze nicht mehr umgeschichtet werden kann. Wenn es kein Kredit, sondern ein Darlehen vom Jobcenter ist, kann dann das Darlehen erlassen werden, um einen Härtefall zu vermeiden?

Doch braucht man solche Sonderfälle mit Kredit oder Darlehen nicht. Man braucht nur die allgemeinen Kosten im Regelsatz nehmen, die einfach nicht reichen. Nehmen wir einen Ein-Personen-Haushalt am Beispiel Berlin: Berlin hat mit die höchsten Stromkosten. Für einen 1-Personen-Haushalt sind knapp 30 Euro dafür im Regelsatz. Gehen wir von Abschlägen von 40 Euro mtl. aus. Differenz rund zehn Euro. Rund 22 Euro sind für den Nahverkehr vorgesehen. Das verbilligt Sozialticket kostet 33,50 Euro; Differenz 11,50 Euro. Dazu zwölf Euro Kabelgebühr, weil anders kein Empfang möglich ist und eine Satellitenschüssel vom Vermieter verboten wurde. Ergibt zusammen 33,50 Euro, die über den regelsatzrelevanten Ausgaben liegen und schon durch Umschichtung aus anderen Positionen innerhalb des Regelsatzes finanziert werden müssen. Es können auch andere Ausgaben sein, die nicht vermeidbar sind. Kann in diesen Fällen bei einem atypischen Bedarf eine weitere Umschichtung verlangt werden? Oder muss auf die Umschichtung verzichtet werden und jeder atypische Bedarf oberhalb einer Bagatellgrenze (vielleicht fünf Euro) übernommen werden?

Ein atypischer und überdurchschnittlicher Bedarf muss mindestens zweimal im Bewilligungszeitraum auftreten. Beispiel: Einmal muss eine teure Salbe über Privatrezept bezahlt werden, weil die Krankenkasse die nicht übernimmt. Vier Monate später entstehen durch einen Unfall hohe Kosten an Verbandsmaterial. Wann muss der Bedarf beantragt werden? Wenn die Kosten für die Salbe entstehen, muss ja erstmal von einem einmaligen Bedarf ausgegangen werden. Gilt der Antrag, wenn er dann für das Verbandszeug gestellt wird, sozusagen rückwirkend auch für die Salbe? Oder muss schon, wenn die Kosten für die Salbe entstehen, vorsorglich ein Antrag gestellt werden, für den Fall, dass innerhalb des Bewilligungszeitraums ein zweiter Bedarf entsteht?

Wird ein Härtefall anerkannt, wenn der Bedarf monatlich anfällt, jedoch nicht so hoch ist? Beispiel: Es fallen monatlich 15 Euro für Medikamente auf Privatrezept an. Ist in diesen Fällen die dauerhafte Finanzierung aus dem Regelsatz hinnehmbar? Fallen jedoch im Bewilligungszeitraum zwei Rezepte in Höhe von je 45 Euro an, dürfte es sich eindeutig um einen Härtefall handeln. Für die Betroffenen ist die finanzielle Belastung in sechs Monaten gleich hoch. Beide Beispiele haben Kosten von 90 Euro im halben Jahr.

Für diese Fälle der Tipp; sind Kosten planbar, sollte immer versucht werden, sie, je nach Höhe, auf Bedarfsspitzen, wie im Beispiel im vorigen Absatz zu verteilen. Dann ist man einfach auf der sichereren Seite.

Es ist dieses mal schon ein eigenartiger Ratgeber, der fast nur Fragen stellt, anstatt Rat zu geben. Doch fast jede Frage, die hier gestellt wurde, ist eine Unklarheit, die durch Anträge und auch Widersprüche von den Betroffenen „angeschoben“ und gegebenenfalls von den Gerichten geklärt werden muss.

Jette Stockfisch

Ausgabe 24, November 2011


Inhaltsverzeichnis:


Seite 02

Edito

Liebe Leserinnen und Leser,

Seite 03

Spür keine Gier – und sei von Sünde frei?

Über Todsünden und himmelschreiende Sünden

Seite 04

Gewinnmaximierung ist wie Komasaufen

Ein fatal falsches Ziel menschlichen Wirtschaftens

Seite 05

Die Legende vom Gierbanker

Von Legenden und Folgen der Politik

Seite 06

Hohe Nebeneinkünfte für den Parlamentsschwänzer

Die unmäßige Gier des SPD-Bundestagsabgeordneten Peer Steinbrück

Seite 08

Alles Ego, oder was?

Der Mythos von der Geilheit des Geizes

Seite 09

„Auf dass alles, was ich berühre, zu Gold werde“

Das Thema der Gier in der Antike: die Sagen von Midas und Krösus

Seite 10

Darf’s noch etwas mehr sein?

Die Wirtschaft kann nicht bis ins Unendliche wachsen

Seite 11

Gier – Anatomie einer menschlichen Eigenschaft

Wie Gier entsteht

Seite 12

Der einen Freud ist der anderen Leid

Warum die Gier nach Rohstoffen uns alle betrifft

Seite 13

Zinsen – ein kapitaler kapitalistischer Denkfehler

Die soziale Schere ist die Folge

Seite 14

Wie viel Erde braucht der Mensch?

Was ist wirklich wichtig in Leben eines Menschen

Seite 15

Der Bund der Steuerzahler meldet sich zu Wort

39. Ausgabe des Schwarzbuchs „Die öffentliche Verschwendung 2011“

Seite 16

Polnische Saison an der Spree

So viel Polen in Berlin war noch nie! Unser Nachbarland nutzt seine gegenwärtige EU-Ratspräsidentschaft, um die nationale Kultur in einem bisher nie da gewesen Umfang zu zeigen

Seite 20

„Musik zu machen im direkten Austausch mit dem Publikum, das ist nicht zu toppen.“

Der Mannheimer Musiker Laith Al-Deen über Herkunft, Sprache und sein aktuelles Album

Seite 24

Kältehilfesaison 2011/12 ist gestartet

Grund zur Freude – Grund zur Sorge

Seite 25

Krakau lockt nicht nur Touristen an

Im Herbst und Winter ziehen Gestrandete und Bedürftige aus ganz Polen in die alte Königsstadt ein

Seite 26

Diskriminierung ohne Ende? (2)

Die 600jährige Geschichte der Sinti und Roma in Deutschland ist die Geschichte von Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung

Seite 28

„Hallo, ich bin Iker, ich komme aus Spanien, Barcelona.“

Der spanische Spielmacher bringt „Füchse Berlin“ zurück in der Erfolgsspur

Seite 29

Achtung! Hartz IV

Die „Härtefallregelung“ des § 21 Abs.6 Teil 2

Seite 30

Mittendrin

Seite 31

Leserbrief

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