Ausgabe_24_2011 > Seite 26
Diskriminierung ohne Ende? (2)
Die 600jährige Geschichte der Sinti und Roma in Deutschland ist die Geschichte von Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung
Bettelnde Frauen mit langen Röcken und langen Haaren, durch die S-Bahnen ziehende Akkordeon-Spieler – sie gehören zum Bild vieler deutscher Innenstädte. Für einen Großteil der Mehrheitsbevölkerung sind sie „Zigeuner“. Allzu leichtfertig werden da vorgefertigte Bilder übergestülpt, wird vergessen, dass zu den als „Zigeuner“ bezeichneten auch die 70.000 seit Generationen hier lebenden deutschen Sinti und Roma gehören. Vergessen wird dabei auch, dass das Wort „Zigeuner“ Überschrift über einer Jahrhunderte alten Verfolgungsgeschichte auf deutschem Boden ist.
Woher der Begriff „Zigeuner“ stammt, ist bis heute umstritten. Möglicherweise geht er zurück auf das griechische Wort „athinganoi“ (deutsch: die „Unberührbaren“), das die Anhänger einer gnostischen Sekte im westlichen Anatolien bezeichnete. Fest steht dagegen, dass sich die „Zigeuner“ nicht selber so bezeichnet haben, das Wort also eine Fremdbezeichnung ist. Das Erscheinen der ursprünglich aus Indien stammenden Minderheit auf deutschem Boden wurde erstmals 1407 in Hildesheim dokumentiert.
Der Begriff „Zigeuner“ wird von den allermeisten Sinti und Roma heute abgelehnt als Fremdbezeichnung, die untrennbar mit diskriminierenden und rassistischen Zuschreibungen verbunden ist. In Deutschland hat das Begriffspaar Sinti und Roma weitgehend Eingang in den offiziellen Sprachgebrauch gefunden. Der Übergang zur Selbstbezeichnung Ende der 70er Jahre stand dabei symbolisch für die Anerkennung einer sich nun selbst definierenden Gruppe.
Als Sinti (abgeleitet vom indischen Fluss Indus oder von der heute zu Pakistan gehörenden Landschaft Sindh) bezeichnen sich die seit dem Spätmittelalter in Deutschland und Mitteleuropa beheimateten Menschen, als Roma (Rom bedeutet in Romanes, der Sprache der Minderheit, „Mensch“) die später aus Südosteuropa Zugewanderten. Außerhalb des deutschen Sprachkreises wird „Roma“ als Sammelbegriff für die gesamte Minderheit verwendet.
Als die Sinti im späten Mittelalter in Deutschland einwanderten, waren sie noch keinen Verfolgungen ausgesetzt. Bald aber wurden sie verdächtigt, Spione der Türken zu sein. 1498 erklärte der Reichstag in Freiburg die „Zigeuner“ für vogelfrei. Das bedeutete, sie konnten nun von jedermann ohne Ahnung ermordet, ja „abgeschossen“ werden. In den Folgejahren verabschiedeten die Landesfürsten so genannte „Zigeunergesetze“, die den Sinti jeglichen Aufenthalt in ihren Ländern untersagte. Da man sie nun überall vertrieb, wurden sie zu recht- und besitzlosen Fahrenden.
Im Kontext humanistischer Ideen gab es im 18.Jahrhundert Versuche, die Sinti zu assimilieren und sesshaft zu machen. Tatsächlich gab es aufklärerische Stimmen, die für eine vorurteilsfreie Sicht auf die „Zigeuner“ plädierten. Doch Zwangsmaßnahmen wie die Erziehung ihrer Kinder in Waisenhäusern provozierten Widerstand und führten letztlich zum Scheitern der Ambitionen.
Anfang des 20. Jahrhunderts verschärfte sich die Situation der Sinti und Roma in Deutschland drastisch. Anstatt an Integration zu denken war das Ziel der staatlichen Behörden in Kaiserreich und Weimarer Republik die Bekämpfung und Ausgrenzung der „Zigeuner“. Zur Erfassung und Überwachung sammelten die „Zigeunerpolizeistellen“ der Länder Personaldaten, Lichtbilder und Fingerabdrücke der „Zigeuner“.
Im bayrischen „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ aus dem Jahr 1926 wurden Sinti und Roma nicht nur in ihrer Berufsausübung und Freizügigkeit Beschränkungen unterworfen, sie konnten, sofern sie „den Nachweis einer geregelten Arbeit nicht zu erbringen vermochten… aus Gründen der öffentlichen Sicherheit bis zur Dauer von zwei Jahren in einer Arbeitsanstalt untergebracht werden“. 1929 wurde die bayrische „Zigeunerpolizeistelle“ zur zentralen Erfassungsstelle aller in Deutschland lebenden Sinti und Roma. Die Nationalsozialisten knüpften einige Jahre später nahtlos an die bestehenden Strukturen an.
Sinti und Roma gehörten in der Ideologie der Nationalsozialisten neben den Juden zu „Angehörigen artfremder Rassen“. Ebenso wie die rassistische Verfolgung der Juden mündete die der Sinti und Roma im Genozid. Dem Porajmos, wie Sinti und Roma „ihren“ Völkermord in ihrer Sprache Romanes nennen, fielen etwa 500.000 Personen zum Opfer.
Im Vorfeld der Olympischen Spiele 1936 wollten die Behörden Berlin „zigeunerfrei“ machen. Die Berliner Polizei errichtete in Marzahn ein Zwangslager, in das die in der Reichshauptstadt lebenden Sinti und Roma gebracht wurden. Auch in anderen deutschen Städten entstanden „Zigeunerlager“. Sie dienten der Kontrolle, Einteilung zur Zwangsarbeit und Erfassung: Sinti und Roma mussten sich von Mitarbeitern der 1936 gegründeten Rassenhygienischen Forschungsstelle fotografieren und vermessen lassen. Bis 1942 wurden 24.000 „Rassegutachten“ erstellt.
Nach einem Erlass Heinrich Himmlers wurden die in den „Rassegutachten“ erfassten Sinti und Roma bis Mai 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie wurden dort im „Zigeunerfamilienlager“ untergebracht, in dem die meisten von ihnen innerhalb weniger Monate an den Haft- und Arbeitsbedingungen starben. Die Überlebenden wurden 1944 vergast oder zur Sklavenarbeit in andere Konzentrationslager verlegt.
Fast alle deutschen Sinti und Roma starben in Konzentrationslagern. Der weitaus größte Teil der europäischen Sinti und Roma wurde bei Massenerschießungen in Osteuropa ermordet.
Die elenden Lebensbedingungen der wenigen in Deutschland verbliebenen Sinti und Roma blieben nach dem Krieg ebenso unbeachtet wie ihre inneren Traumatisierungen. Personelle Kontinuitäten vor allem bei der Polizei führten dazu, dass Sinti und Roma weiter Unrecht und Diskriminierungen ausgesetzt waren. Einige Städte und Kommunen wiesen Sinti und Roma aus ihren Gebieten aus. Zum Teil wurde Sinti und Roma die Staatsbürgerschaft verweigert oder sogar entzogen. Eine „Polizeiverordnung zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ behielt im Saarland Gültigkeit bis 1970.
In einem skandalösen Urteil entschied 1956 der Bundesgerichtshof, „nicht die Rasse als solche“ sei Grund für die 1940 von Himmler verordnete Deportation von Sinti und Roma in Konzentrationslager gewesen, „sondern die bereits erwähnten asozialen Eigenschaften der Zigeuner.“ Damit machte sich das höchste deutsche Gericht nicht nur die rassistische Argumentation der Nazis zueigen. Es verhinderte auch den Anspruch der Opfer auf Entschädigungszahlungen, der nur bei Nachweis einer Verfolgung „aus Gründen der Rasse“ bestand.
Eine Zeitenwende vollzog sich ab Ende der 70er Jahre, als eine junge Bürgerrechtsbewegung von Sinti und Roma ihre Stimme erhob. Mit von den Medien begleiteten Aktionen machten sie auf das Schicksal ihres Volkes aufmerksam. 1982 wurde der Zentralrat der Sinti und Roma gegründet. Im selben Jahr erkannte mit Bundeskanzler Helmut Schmidt erstmals ein Vertreter der Bundesregierung den Genozid an den Sinti und Roma an. Er erklärte: „Den Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt. Diese Verbrechen sind als Völkermord anzusehen.“ Fast 30 Jahre später, am 27.Januar 2011, sprach mit Zoni Weisz erstmals ein Vertreter der Sinti und Roma am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus vor dem deutschen Bundestag.
In Berlin harrt das „Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma“ seiner Fertigstellung. 1992 beschloss die Bundesregierung den Bau des Mahnmals, 2008 begannen die Bauarbeiten. Ende 2011 ist noch immer kein Einweihungstermin in Sicht. Unterschiedlichste Gründe haben für die Verzögerungen eine Rolle gespielt. Doch kommt man kaum umhin, die Verzögerung um den Bau mit dem Stellenwert, den das Schicksal der Sinti und Roma in der deutschen Bevölkerung und bei ihren politischen Vertretern einnimmt, in Verbindung zu bringen.




