Diese Frage betrifft alle, die bei dem JobCenter bzw. bei dem Sozialamt sind und von dort Leistungen beziehen:
Wie groß darf meine Wohnung sein, wie teuer darf meine Wohnung sein.
Dazu hat jetzt das Land Berlin eine Ausführungsvorschrift erlassen.
Hiermit möchten wir die Regelung zu den Wohnkosten in Bezug auf
das SGB II / SGB XII dokumentieren. Aber Achtung: Diese Regelung gilt
nur in Berlin.
Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (AV Wohnen)
Im Amtsblatt von Berlin Nummer 49 vom 30. 09. 2005, Seite 3743 ff. sind
die Ausführungsvorschriften zum oben genannten Bezug abgedruckt.
Nachfolgend als PDF-Datei der Text der Ausführungsvorschrift.
stefan, 12.10.2005