Mob e.V. – Obdachlose machen mobil

Verkäuferselbstverpflichtung 2008

Mit dem Verkauf des strassenfeger sollen obdachlose und arme Menschen in Berlin und Brandenburg die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt, legal und ohne Betteln zu müssen, Geld verdienen. Den strassenfeger kann jeder verkaufen, unabhängig von seiner Nationalität. Es gilt der Grundsatz: Hilfe zur Selbsthilfe.

1. Verhalten der Käufer gegenüber Mitarbeitern der Zeitungsausgabestellen

Wer den strassenfeger verkaufen möchte, muss sich beim Verein mob e. V. - obdachlose machen mobil - im "Kaffe Bankrott" in der Prenzlauer Allee 87 einen Verkäuferausweis ausstellen lassen.

Dazu muss jeder Verkäufer die Selbstverpflichtung lesen, verstehen, damit einverstanden sein und sie unterschreiben. Die Regeln entsprechen der Kultur des Verkaufens von Straßenzeitungen in Berlin.

An Menschen ohne Verkäuferausweis wird der strassenfeger nicht abgegeben.

Es ist verboten, in den Zeitungsausgabestellen zu versuchen, mit einem fremden Verkäuferausweis Zeitungen zu kaufen.

Kinderarbeit ist in Deutschland verboten. Deshalb darf der strassenfeger von Kindern nicht verkauft werden und wird auch nicht an Kinder abgegeben. Eltern müssen sich an dieses Verbot halten.

2. Verhalten der Verkäufer untereinander

Der strassenfeger weist den Verkäufern keine Verkaufsplätze zu.

Die Verkäufer müssen beim Verkauf beachten, dass es verboten ist, den strassenfeger in den U- und S-Bahnen sowie auf dem Gelände der Deutschen Bahn (z. B. in Bahnhöfen) zu verkaufen.

Viele Verkäufer haben Stammplätze. Es ist deshalb unerwünscht, andere Verkäufer zu bedrohen und von ihren Verkaufsplätzen zu vertreiben.

3. Verhalten gegenüber Käufern

Der Verkäufer hat seinen Verkäuferausweis stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Es ist nicht erwünscht, dass der strassenfeger außerhalb Berlins und Brandenburgs - speziell in Städten mit eigenen Straßenzeitungen - verkauft wird.

Der strassenfeger soll nicht in berauschtem oder betrunkenem Zustandverkauft werden.

Wenn der Käufer eine Zeitung kaufen will, muss ihm der Verkäufer auch eine Zeitung geben.

Der Verkäufer ist stets verpflichtet, dem Käufer gegebenenfalls Wechselgeld herauszugeben.

Der Käufer möchte ein sauberes Exemplar der aktuellen Ausgabe des strassenfeger kaufen. Zerknitterte, schmutzige und alte Zeitungen sollten deshalb nicht verkauft werden.

Wenn jemand den strassenfeger nicht kaufen möchte, darf er nicht beschimpft oder bedroht werden.


4. Sanktionen

Bei wiederholten vorsätzlichen Verstößen gegen die oben genannten Regeln kann der Verkäufer durch den Verein mob e. V. vom Verkauf des strassenfeger ausgeschlossen werden. Dazu wird der Verkäuferausweis eingezogen.

Hinsichtlich meiner finanziellen Situation erkläre ich (bitte das Zutreffende ankreuzen):

Ich versichere, dass ich keine staatlichen Leistungen (Jobcenter usw.) beziehe.

Ich beziehe staatliche Leistungen. Ich versichere, die Einkünfte, die ich durch den Verkauf der Straßenzeitungen erzielte, dem Jobcenter usw. entsprechend den mir bekannten Vorschriften anzugeben, soweit der mir zustehende Freibetrag überschritten wird. Mir ist bekannt, dass ich sämtliche Abgaben und Steuern, sofern sie aufgrund meiner Einnahmen anfallen, selbstständig abführen muss.

Name:

Verkäufer-Nr.:

Vorname:

Geburtsdatum:

Ohne festen Wohnsitz: ja/nein

Datum:

Unterschrift:

Stand: Juli 2008


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