Der Berliner Kultursenator Thomas Flierl teilt im Mai 2005 mit:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Berlin ist eine Kulturstadt mit reichhaltigem Angebot an Theater, Oper
und Konzerten. Wir möchten, dass Sie dieses Angebot nutzen - und nutzen
können.
Deshalb habe ich mit den vom Land Berlin geförderten Theatern, Opern
und Konzerthäusern verabredet, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungsrentner und Asylbewerber
Eintrittskarten zum
Preis von 3 Euro erwerben können, wenn Vorstellungen nicht ausverkauft sind.
Um für drei Euro ins Theater, in die Oper oder ins Konzert zu gehen,
brauchen Sie nur eine Sozialkarte und Ihren Personalausweis. Die
Sozialkarte (Berlin.Ticket S) bekommen Sie kostenlos bei den für Sie
zuständigen Jobcentern bzw. Sozial- und Grundsicherungsämtern.
Das 3-Euro-Ticket wird nicht an allen Tagen und für jede Vorstellung
oder jedes Konzert erhältlich sein. Die einzelnen Häuser haben hier
unterschiedliche Regelungen getroffen, über die Sie sich informieren
müssen.
Spielplanankündigungen aber auch die Website der Senatskulturverwaltung
(
www.kultur.berlin.de) werden
Ihnen dabei helfen. Grundsätzlich gilt, dass 3-Euro-Tickets an der
Abendkasse kurz vor Vorstellungsbeginn verkauft werden, wenn Plätze
frei bleiben. An manchen Häusern können Sie ein 3-Euro-Ticket auch
vorbestellen.
Mein Wunsch ist, dass Sie dieses Angebote nutzen und teilnehmen am kulturellen Leben Berlins."
Die nachfolgende PDF-Datei enthält eine Auflistung der Einrichtungen, die das Drei-Euro-Ticket anbieten.
stefan, 16.06.2005