Mob e.V. – Obdachlose machen mobil

Zuständigkeiten für Wohnungslose

SGB II - Job Center

Zu der Frage, welches Berliner JobCenter für wohnungslose Menschen zuständig ist, gibt es seit dem 28.02.2005 eine Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Soziales und der Regionalagentur Berlin-Brandenburg des Arbeitsamtes.

Diese Regelung dokumentieren wir an dieser Stelle einschließlich der Anlagen.

stefan schneider, 18.05.2005

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