Zu der Frage, welches Berliner JobCenter für wohnungslose Menschen
zuständig ist, gibt es seit dem 28.02.2005 eine Vereinbarung zwischen
der Senatsverwaltung für Soziales und der Regionalagentur
Berlin-Brandenburg des Arbeitsamtes.
Diese Regelung dokumentieren wir an dieser Stelle einschließlich der Anlagen.
stefan schneider, 18.05.2005