Im letzten Teil ging es um die Zusammensetzung der Regelsätze und deren wohl eher willkürliche bis mysteriöse Kürzungen im Vergleich zu Einkommens- und Verbrauchsstichproben aus dem Jahr 1998. Dass diese Ergebnisse noch nicht einmal vorlagen, als der Regelsatz von damals 345 Euro im Jahre 2004 festgesetzt wurde, ist ein weiteres Kapitel, mit dem sich das Bundesverfassungsgericht zurzeit befassen muss. Ausführliche Informationen dazu unter
www.tacheles-sozialhilfe de.Wären die Ausgaben der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 1998 der unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher nicht gekürzt worden, läge der Eckregelsatz zuzüglich der im letzten Teil genannten Schätzungen, auf 2009 hochgerechnet, bei ungefähr 550 Euro.
Doch an auch nur annähernd realistischen Regelsätzen war und ist keiner der Regierungsparteien gelegen. Deshalb sind die Regelsätze auch nicht an die Lebenshaltungskosten, sondern an die Rentenerhöhungen gekoppelt. Keine Rentenerhöhung, keine Erhöhung der Regelsätze. Egal, wie sich die Preise entwickeln! Dabei wurde bei dieser Schätzung noch nicht einmal berücksichtigt, dass arme Menschen sich nicht gesund ernähren. Diese Tatsache darf als allgemein bekannt angesehen werden und wurde immer wieder in verschiedenen Studien belegt. Die Ausgaben für diese Mangelernährung armer Menschen wurde jedoch um vier Prozent gekürzt und dann als Grundlage für Hartz IV- und Sozialhilfebezieher genommen.
Mit dieser Mangelernährung hat sich Rainer Roth in der Broschüre „Hartz IV: „Fördern“ durch Mangelernährung“ befasst. Er kommt zu dem Schluss, dass der für Ernährung vorgesehene Betrag im Eckregelsatz von rund 118 Euro (ab Juli 09) bei einer ausreichenden und gesunden Ernährung auf 192 Euro aufgestockt werden müsste! Wer jetzt feststellt, dass im letzten Teil in der Regelsatztabelle für die Abteilung 01/02 eine höhere Summe, nämlich rund 133 Euro steht, hat recht. Diese 15 Euro Differenz sind für Alkohol und Zigaretten, müssen also von den 133 Euro abgezogen werden. Hier sind wir dann bei 3,94 Euro täglich und nicht bei 4,30 Euro, 4,40 Euro oder sogar 4,50 Euro, wie verschiedentlich errechnet.
In einem Kapitel zerlegt Rainer Roth sowohl die Ernährungstipps von Sarrazin (Ex-Finanzsenator und Hartz IV-Ernährungsstümper), wie auch ein Kochbuch für Hartz IV-Bezieher. An diesen Fehlern kranken auch die anderen tollen Hartz IV-Kochbücher: zu hoher Tagessatz (siehe letzter Absatz), viel zu langer und aufwendiger Einkauf, Rezepte für 2 oder mehr Personen, obwohl deren Regelsätze bekanntlich um zehn, 20 oder 40 Prozent geringer sind und somit weit geringere Lebensmittelausgaben möglich sind. Nirgends wird ein Wort über Lebensmittelverderb verloren, obwohl der nach verschiedenen Schätzungen bis zu 20 Prozent betragen kann. Gefrierschränke sind übrigens für die Betroffenen im Regelsatz nicht vorgesehen.
Für die, die mehr darüber wissen möchten: Herausgeber dieser Broschüre ist KLARtext e.V., Stand September 2009, kostenlos zu lesen und auszudrucken unter
www.klartext-info.de. oder zu bestellen unter
info(at)klartext-info.de gegen eine Spende von mindestens einem Euro plus Versandkosten.
Bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe werden die Haushalte herausgenommen, die Sozialleistungen beziehen, um einen Zirkelschluss zu vermeiden. Das ist auch richtig. Jedoch bleiben die, die wegen ihres geringen Einkommens eigentlich einen Anspruch auf Sozialleistungen hätten in der Erhebung drin. Es ist bekannt, dass 40 bis 50 Prozent der Armen keinen Antrag auf Sozialleistungen stellen, obwohl sie es könnten. Dies zieht natürlich die Ausgabensummen der Statistik erheblich herunter.
An einem überspitzten Beispiel soll der Sog nach unten verdeutlicht werden. Wären 50 Prozent der Stichprobe Obdachlose, die ihr Leben zwischen Suppenküchen und Notübernachtungen fristen, wäre die Einkommens- und Verbrauchstichprobe durch diese 50 Prozent der Haushalte mit null Einnahmen und null Ausgaben belastet. Somit würden sich die Regelsätze sofort halbieren. Der Eckregelsatz würde von damals 345 Euro auf 175 Euro sinken, für Jugendliche ab 14 Jahren wären 140 Euro und für Kinder bis sechs Jahre 105 Euro Regelsatz „ausreichend“! Auch diese Summen würden dann angeblich ein Leben in Menschenwürde ermöglichen! Dieses Modell ist der Weg ins staatlich verordnete Elend.
Mit den Erwerbstätigen, die weniger als Alg II- Bezieher ohne Arbeit haben und weshalb das so ist, geht es im nächsten Teil weiter.
⁄⁄ Jette Stockfisch > Für die Richtigkeit der Aussagen kann keine Garantie übernommen werden.