Im Mittelpunkt der Hospizarbeit stehen der sterbende Mensch und die ihm Nahestehenden. Doch als ambulante Hospizhelferin werde ich oft zu Menschen in Einrichtungen geschickt, die nicht mehr in der Lage sind, auszudrücken, ob sie jemanden an ihrem Bett wünschen, und deren Angehörige nicht greifbar sind. Häufig sind es sehr alte Personen, die unbeweglich in den Kissen vor sich hindämmern – mit einem Blick, der nicht mehr sieht oder mit verschlossen Augen im Morphiumschlaf, wenn nicht ins Koma versunken. In vielen Fällen ist der Sterbende vor dem zweiten Besuch bereits verschieden, sodass die Fremdheit ihm gegenüber nie überwunden wird. Unruhige Bewegungen, reflexartige Zuckungen oder ein Wechsel der Atmung regen manchmal zu leisem Sprechen, Singen oder Streicheln an… Ist es angebracht? Der Daliegende kann nichts von sich abwehren. Meist geht es nur noch darum, ihn nicht allein zu lassen und gegebenenfalls das Personal – seltener Angehörige - über eine Veränderung zu informieren.
Wie wird man SterbebegleiterIn?Entscheidend sind Bereitschaft und Motivation. Darauf aufbauend bereiten Hospizkurse in 130 Stunden über sieben bis acht Monate verteilt auf Begleitungen von unheilbar Erkrankten vor. Der Kurs beleuchtet Kommunikation und Wahrnehmung mit Übungen zur Selbstwahrnehmung und Sensibilisierung für Menschen mit Behinderungen, dazu Symbol- und Körpersprache Sterbender sowie Sterbe- und Trauerphasen neben praktischen Informationen zu Palliativmedizin, Pflege oder Sterben, Tod und Trauer in anderen Kulturen. Spätere Begleitungseinsätze verpflichten zur Teilnahme an Supervision.
Was sich ändern sollteEs reicht nicht, eine Diagnose zu erfahren, den Familienstand und die Anzahl etwaiger Kinder, um jemanden begleiten zu können. Man braucht einen Vorlauf, eine Beziehung, die einzusehen erlaubt, ob körperliche Nähe angenommen wird, Ängste oder Schmerzen quälen, ein bestimmter Halt gesucht wird und was den Sterbenden irritiert oder bewegt, was ihm etwas bedeutet.
Sylke Engelhardt, Koordinatorin des ambulanten Elisabeth-Hospizes, das gerade sein zehnjähriges Bestehen feiert, wünscht sich, dass Krankenhäuser und Hausärzte auf die Hospize zukämen. Das Entlassungsmanagement der Kliniken sollte die Hospizarbeit mit einbeziehen. Tatsächlich ist es umgekehrt: Die Koordinatorin muss auf Krankenhäuser zugehen und an die Existenz ambulanter Hospize erinnern, damit Patienten oder deren Angehörigen gegebenenfalls informiert werden, dass sie durch ihre verbleibende Lebenszeit hindurch begleitet werden können. Meist benachrichtigen ambulante Pflegedienste, Heime oder Angehörige das Hospiz, wenn ein erkennbarer Sterbeprozess bereits eingetreten ist.
Palliativmedizin als PflichtfachBislang berücksichtigen Ärzte psychosoziale Aspekte wenig. Ein Gesetzesentwurf von CDU und SPD vom Mai 2009 erkennt an, dass „eine adäquate Versorgung Schwerstkranker und Sterbender Aufgabe aller Ärztinnen und Ärzte“ ist und „Voraussetzung für eine wirksame Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase“ darstellt. Doch nur fünf Universitäten (Aachen, Bonn, Göttingen, Köln und München) haben der Behandlung Schwerstkranker und Sterbender bisher einen verbindlichen Platz im Medizinstudium eingeräumt.
Ist Sterbebegleitung Luxus?Ein Hospizhelfer zur Verfügung stehen sollte jedem, den das Näherrücken des eigenen Todes in die Enge treibt oder dessen Lebensfunktionen ihn nach und nach verlassen – auch wenn er sich dabei erholen sollte: Er und die begleitende Person (in Absprache mit dem Hospizdienst) entscheiden allein über Intensität, Fortdauer und Ausgestaltung der gemeinsamen Termine. Begleitungen können sich auf eine bestimmte Person beschränken oder sich auf mehrere Personen ausdehnen. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht. Alle Hospizhelfer arbeiten ehrenamtlich, und die Hospizdienste sind bemüht, Angehörigen anderer Sprachen oder Religionen zu entsprechen, indem sie sich auf der Suche nach passenden Hospizhelfern untereinander vernetzen.
Constanze