Liebe BezieherInnen des strassenfeger-newsletters,
der strassenfeger hat neue Verkäuferregeln, die Sie auf unserer Website unter www.strassenfeger.org/verkaufen/0002/ finden. Die neuen Verkäuferregeln in rumänischer Sprache finden Sie, wenn Sie die kleine rumänische Flagge (dunkelblau-gelb-rot) anklicken.
Anlass der Neufassung der Verkäuferregeln ist die Tatsache, dass viele Roma vor allem aus Rumänien der strassenfeger verkaufen. Warum das so ist, haben wir an dieser Stelle und in den letzten Nummern des strassenfegers ausführlich erläutert. Unsere Position lässt sich in aller Kürze zusammenfassen: Rumänien ist Mitglied der EU. Roma werden dort nach wie vor in allen Lebensbereichen benachteiligt, ja diskriminiert. BürgerInnen aus EU-Ländern dürfen sich unter bestimmten Bedingungen legal in Deutschland aufhalten. Der strassenfeger darf von allen obdachlosen und armen Menschen, die das wollen, verkauft werden.
Die Haltung des strassenfegers ist nicht unumstritten, wie jüngst ein Aufreger in der BZ http://www.strassenfeger.org/newsletter/0119/ beweist. Sie wird nicht einmal von allen Straßenzeitungen geteilt: Hinz & Kunz(t) aus Hamburg z.B. gestattet den Verkauf durch Roma nicht.
In Berlin hat sich eine Kultur des Verkaufens von Straßenzeitungen entwickelt, weil die meisten VerkäuferInnen bewährte Regeln beachten. Der strassenfeger fordert von allen seinen VerkäuferInnen, dass sie diese Regeln verstehen und einhalten. Ein besonderer Wert wird auf folgende Grundsätze gelegt:
- Kinderarbeit ist in Deutschland verboten. Deshalb darf der strassenfeger von Kindern nicht verkauft werden und wird auch nicht an Kinder abgegeben. Eltern müssen sich an dieses Verbot halten.
- Viele Verkäufer haben Stammplätze. Es ist deshalb unerwünscht, andere Verkäufer zu bedrohen und von ihren Verkaufsplätzen zu vertreiben.
- Es ist nicht erwünscht, dass der strassenfeger außerhalb Berlins und Brandenburgs - speziell in Städten mit eigenen Straßenzeitungen - verkauft wird.
- Wenn der Käufer eine Zeitung kaufen will, muss ihm der Verkäufer auch eine Zeitung geben.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Wechselgeld herauszugeben.
- Der Käufer möchte ein sauberes Exemplar der aktuellen Ausgabe des strassenfeger kaufen. Zerknitterte, schmutzige und alte Zeitungen sollten deshalb nicht verkauft werden.
- Wenn jemand den strassenfeger nicht kaufen möchte, darf er nicht beschimpft oder bedroht werden.
Die neugefassten Verkäuferregeln des strassenfegers gelten übrigens für alle VerkäuferInnen.
Kerstin Herbst / 13.08.2008