mitten drin im bauprozess ...
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Im Dezember 1999 hat der Verein mit der Eigentümerin des Grundstücks
Oderberger Str. 12 in Berlin - Prenzlauer Berg einen
Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 50 Jahren abgeschlossen. Das
Grundstück ist bebaut mit einem Vorderhaus, das zum Zeitpunkt des
Vertrages vollständig bewohnt war, sowie mit einem Quergebäude, welches
seit der Wende leerstand und zu DDR-Zeiten für einen
Außenhandelsbetrieb als Bürogebäude genutzt wurde. Auf dem zweiten
Hinterhof stand außerdem eine Remise, die inzwischen abgerissen ist.
Beide Häuser wurden um 1880 gebaut und sind in einem dringend
renovierungsbedürftigen Zustand.
Zeitgleich zum Abschluß des Erbbaurechtsvertrages mit der Eigentümerin
hat der Verein bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin
einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms "Wohnungspolitische
Selbsthilfe", ModInst RL 96 gestellt. Der Fördervertrag konnte im Jahr
2000 abgeschlossen werden. Das Förderprogramm sieht dabei vor, daß
wenigstens 15% des Bauvolumens durch die Selbsthilfegruppe in
Eigenleistung erbracht werden ("Muskelhypothek").
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Vereins, mit der Eigentümerin
einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen und bei der Senatsverwaltung
einen Antrag auf Förderung zu stellen, war die Überlegung, daß auf
diesem Wege zunächst Arbeits- und später Wohnmöglichkeiten für
obdachlose, ehemals obdachlose, arme und ausgegrenzte Menschen
geschaffen werden. Außerdem wird dieses Vorhaben als weiterer Schritt
der Institutionalisierung, Verstetigung und Nachhaltigkeit des
Selbsthilfeansatzes des Vereins gesehen.
Neben der Nutzung des Hauses durch Wohnungen und gemeinnütziges Gewerbe
(Vereinsbüro und Trödelladen) ist die Schaffung von
Gemeinschaftsflächen (hier: Ausbau der Durchfahrt des Quergebäudes)
sowie eine Hofbegrünung ausdrücklich vorgesehen. Auch ist eine
Solaranlage zur Energiegewinnung vorgesehen.
Nach Fertigstellung der Sanierung voraussichtlich im Mai 2003 ist die
Vermietung in Selbstverwaltung durch den Verein vorgesehen. Vorrangig
ist dabei der Abschluß von Mietverträgen mit armen und ausgegrenzten
Menschen, Obdachlosen, ehemals obdachlosen und von Obdachlosigkeit
bedrohten Menschen. Weiterhin ist vorgesehen die Nutzung durch
gemeinnütziges Gewerbe; das Vereinsbüro wird im Quergebäude einziehen,
und im Souterrain im Vorderhaus ist ein gemeinnütziger Trödelladen des
Vereins geplant. Nach Fertigstellung der Wohneinheiten im Vorderhaus
und Quergebäude in Selbsthilfe durch die zukünftigen Bewohner bzw.
Nutzer werden reguläre Mietverträge abgeschlossen. Ausschlaggebend
dafür ist die Überlegung, in dem Haus keine Einrichtung der
Obdachlosenhilfe zu schaffen, sondern integrierend zu wirken, indem
normale Wohn- und Mietverhältnisse hergestellt werden. Durch die
Anbindung an den Verein und durch gewachsene Selbsthilfestrukturen,
aber auch durch die Einbeziehung von Betreuungsformen im Einzelfall
können die Hilfeangebote gewährleistet werden, die im Einzelnen
benötigt werden.
Nach Fertigstellung der Wohneinheiten im Vorderhaus und Quergebäude in
Selbsthilfe durch die zukünftigen Bewohner bzw. Nutzer werden reguläre
Mietverträge abgeschlossen. Der Kreis der Selbsthelfer bildet sich aus
Menschen, die über die Arbeit des Vereins "mob - obdachlose machen
mobil e.V." und seiner Teilprojekte "strassen|feger" (Strassenzeitung),
"Kaffe Bankrott" (Treffpunkt und Notübernachung), "Trödelpoint"
(Trödel- und Wohnungseinrichtung) erreicht werden. Ihnen ist gemeinsam,
daß sie arm und ausgegrenzt, häufig auch obdachlos oder ehemals
obdachlos oder von Obdachlosigkeit bedroht sind. Hinzu kommen häufig
eine Reihe weiterer Schwierigkeiten.
Erläuterungen zur Finanzierung:
Der Verein mob e.V. hat mit der Eigentümerin des Grundstücks im
Jahr 1999 einen Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 50 Jahren
geschlossen.
Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt über das Berliner
Förderprogramm "Wohnungspolitische Selbsthilfe", ModInst RL 96 des
Landes Berlin. Die Grundsätze dieses Förderprogrammes sind:
42,5 % Förderung,
42,5 % Darlehen,
15,0 % Eigenanteil, der in Eigenleistung ("Muskelhypothek") zu erbringen ist.
Das Programm "Wohnungspolitische Selbsthilfe", ModInst RL 96 des
Landes Berlin wird gegenwärtig (Stand: Juni 2001) in Frage gestellt.
Sollte es zu einer Erhöhung des zu leistenden Eigenanteils kommen,
werden in Zukunft Projekte wie das unserige grundsätzlich nicht mehr
durchführbar sein.
Auch ohne diese Einschränkung ist das Programm nicht völlig
unproblematisch. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die
Baukosten. Bei dem durchführenden Verein ist damit ein hoher
Organisationsgrad vorausgesetzt, um die anfallenden Arbeiten zu
leisten. Auch fallen eine Reihe von Gebühren an, deren Finanzierung
nicht einfach ist, d.h. der Eigenanteil ist insgesamt wesentlich höher,
als allein nur die 15% der zu erbringenden baulichen Selbsthilfe.
Nicht gefördert sind zum Beispiel die Kosten und die Arbeit, die
dem Verein aus seiner Rolle als Bauherr entstehen. Insbesondere die
umfangreichen Vorbereitungsarbeiten wurden ehrenamtlich erbracht. Auch
sind wünschenswerte Ausbauten wie die Errichtung einer Solaranlage auf
dem Dach nicht aus dem Förderprogramm heraus finanzierbar.
Projektbeteiligte:
mob - obdachlose machen mobil e.V.
Land Berlin
Investitionsbank Berlin
Architekten
Bauhaupt- und Baunebengewerke
Selbsthilfegruppe
Selbsthilfebauleiter
Mieterberatung
Sanierungsbeauftragter des Landes Berlin
Bezirksamt Pankow von Berlin - Sanierungsverwaltungstelle
Ansprechpartner:
Jutta Welle, Dr. Stefan Schneider
mob - obdachlose machen mobil e.V./ der strassen|feger
Prenzlauer Allee 87, 10405 Berlin
mail:
info@strassenfeger-berlin.de
Tel: 030 - 46 79 46 11
Fax: 030 - 46 79 46 13