Mob e.V. – Obdachlose machen mobil
19.10.2006

19.10.2006 - Antrag und Nachfrage an den DPWV-Berlin zum Thema Kältehilfe

Dokumentation:


mob - obdachlose machen mobil e.V. hat auf der Mitgliederversammlung 2005 einen Antrag zum Thema Nachtcafés und Notübernachtungen gestellt, der einstimmig verabschiedet worden ist.

Nachfolgend dokumentieren wir den Antrag und die Reaktion etwa ein Jahr später.

stefan schneider, 19.10.2006

Vorlage für die Mitgliederversammlung am 24. November 2005

1. Gegenstand:    Nachtcafés und Notübernachtungen

2. Antragsteller:    Dr. Stefan Schneider, mob - obdachlose machen mobil e.V.

3. Antrag:   Die Mitgliederversammlung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin e.V. möge beschließen:

Der Vorstand des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat, den Bezirken und den anderen Wohlfahrtsverbänden einzusetzen, dass - insbesondere in den Innenstadtbezirken und während der Kältehilfezeit ein ausreichendes Angebot an Nachtcafés und Notübernachtungen gewährleistet ist und die dafür nötige Finanzierung - beispielsweise im Liga-Vertrag - gesichert wird. Dabei kann Bezug genommen werden auf die von der AG Leben mit Obdachlosen im April 2005 erarbeitete Leistungsbeschreibung.

4. Begründung:

Die Zahl der (registrierten) wohnungslosen Menschen in Berlin ist seit Jahren wieder am steigen. Neben den Hilfen auf Grundlage des §87 SGB XII (Betreutes Wohnen) ist es notwendig, besonders niedrigschwellige Angebote, wie etwa Nachtcafés und Notübernachtungen anzubieten. Denn: Nach wie vor gibt es die sogenannte "Dunkelziffer" von obdachlosen Menschen, die auf der Straße leben. Zudem sind einzelne Wohnungslose gar nicht mobil, sondern in den einzelnen Stadtteilen vorzufinden und dazu teilweise nicht mehr bereit oder in der Lage, konventionelle Hilfeangebote in Anspruch zu nehmen. Aus dieser Sichtweise stellen Nachtcafés wichtige "Rettungsbojen" dar, um den Kontakt zu dieser Personengruppe überhaupt noch herstellen zu können.

Eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation Obdachloser ist nur bei Freiwilligkeit der Inanspruchnahme der Angebote gegeben. Die Menschen müssen erst Vertrauen erleben können.

Inhaltlich muss ausdrücklich unterschieden werden zwischen Notübernachtungen (dauerhaft geöffnet) und Nachtcafés. Nachtcafés sind in der Regel "nur" an einem oder mehreren Tagen in der Woche geöffnet. Die Nachtcafés sind in der Regel sehr niedrigschwellige Angebote. 

Zu beobachten ist in den letzten Jahren, dass immer mehr Angebote schließen. Insbesondere kleinere Einrichtungen haben nicht die Kraft, gegenüber dem Bezirk bzw. der Senatsverwaltung, die notwendige Lobbyarbeit zu leisten.

Es ist von daher dringend geboten, dass Angebote der Grundversorgung mit Lebensnotwendigem wieder stärker in das Zentrum der Aufmerksamkeit kommen.

Dieser Antrag wurde so einstimmig auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) Landesverband Berlin am 24.11.2005 verabschiedet. Auf Nachfrage vom 17.10.2006 - also nach fast einem Jahr - traf dann vom DPWV am 19.10.2006 nachfolgend dokumentierte Antwort ein:

Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Kältehilfe".

Auch ich gehe davon aus, daß die Beantwortung Ihrer Frage auf zwei unterschiedlichen Ebenen zu behandeln ist: Der Antrag auf der letzten Mitgliederversammlung richtete sich unstrittig an den Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Dabei muß man berücksichtigen, daß der Verbandsvorstand nach außen nicht als Kollektivorgan auftritt. Insofern werden einzelne Persönlichkeiten des Vorstands im Rahmen ihrer repräsentativen Aktivitäten für den Verband sicherlich die Möglichkeiten genutzt haben, in Gesprächen mit der Politik und anderen Verbänden, die von Ihnen angesprochenen Anliegen im positiven Sinne anzustoßen. Daß es über derartige Aktivitäten keine Rückkoppelung zu den Fachreferaten des Verbandes gibt, ist immer dann üblich, wenn aus Gesprächskontakten keine unmittelbaren Weiterungen für die laufende Verbandsarbeit zu erahnen sind.

Dies ist dann auch schon die Überleitung auf die gestalterischen Möglichkeiten, die auf der Ebene der hauptamtlichen Aktivitäten zum Thema möglich waren und sind: Die geeignete Platzierung des Themas wäre bei der Fortsetzung der Diskussion über die Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik gewesen. SenGSV hat die Fortführung der Leitliniendiskussion auf unbestimmte Zeit vertagt. Damit war es nicht möglich, gerade dem auch vom Paritätischen eingebrachten Denkansatz zur Kältehilfe, über ganzjährige Angebote niedrigschwelliger Art Kontinuität zu schaffen, als Handlungsansatz in der Wohnungslosenhilfe in die Leitlinien einfließen zu lassen.

Auf der LIGA-Fachebene, d. h. im LIGA-Fachausschuß "Soziales" bzw. im LIGA Unterausschuß "Wohnungslosenhilfe" wurde das Thema im laufenden Jahr nicht aufgerufen und behandelt. (Zum einen weil die Verfolgung fachpolitischer Interessen (siehe Leitlinienthema oben) keine Abstimmungsbedarfe hervorbrachte; zum anderen aber auch weil die Verbände jeweils für sich mit den Sparbestrebungen Berlins "kämpfen müssen" und insofern auch bei ihren eigenen Prioritätensetzungen zum Teil notwendigerweise sich auf Schwerpunkte ausrichten, die außerhalb der Wohnungslosenhilfe liegen.

Darüber hinaus sind die Fachkapazitäten der Verbände dadurch gebunden, daß seit Monaten die Verhandlungen zwischen der Verwaltung und den Verbänden laufen, um die Sparvorgaben für die leistungsrechtlichen Angebote der Wohnungslosenhilfe (§ 67, § 68 SGB XII) in die Leistungstypbeschreibungen einfließen zu lassen. Das es auch bei den leistungsrechtlichen Aktivitäten zu zusätzlichen Problemstellungen gekommen ist, bis hin zum Einstellen der Arbeiten in einzelnen stationären Einrichtungen, sei hier angemerkt. Die Finanzierung sozialer Arbeit ist insgesamt zum Problem geworden.

Daß es nicht gelungen ist, die finanzielle Absicherung der Kältehilfe über den LIGA-Vertrag zu erwirken, ist schon seit Monaten bekannt: Der Anschlußvertrag der LIGA mit SenGSV ist nur deshalb möglich gewesen, weil sich die Verbände bereit erklärt haben, im Vergleich zum Ursprungsvertrag erhebliche Einsparungen in der zuwendungsgeförderten Arbeit zu berücksichtigen. Auch die Wohnungslosenhilfe wurde hier zu Sparbeiträgen verpflichtet. Innerhalb dieses restriktiven Finanzansatz zusätzliche Aktivitäten zu fördern, ist schlichtweg nicht möglich gewesen. Der Interessenabgleich zwischen einzelnen Verbänden und einzelnen Maßnahmenfeldern läßt auch perspektivisch Prioritätensetzungen nicht zu, die eindeutig zu Lasten anderer Arbeitsfelder (und vielleicht auch von Handlungsschwerpunkten anderer Verbände) gehen.

Für den Paritätischen kann es immerhin als Erfolg angesehen werden, daß es gelungen ist, in der Pflugstraße durch die Jenny De la Torre-Stiftung ein weiteres komplexes Leistungsangebot für die Zielgruppe dauerhaft zu installieren.

Abschließend sei angemerkt, daß zum Erhalt oder zur Entwicklung von Angeboten der Kältehilfe keine konkreten Bedarfsmeldungen hier in der Landesgeschäftsstelle des Paritätischen von Mitgliedsorganisationen eingegangen sind. Dies kann sicherlich auch darin begründet sein, daß wegen der für die Angebotsfinanzierung zuständigen Bezirksämter unmittelbar die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle Bezirke des Paritätischen kontaktiert werden. Diese würden aber dann, wenn es umfassende Hilfestellungen oder weitergehende Hilfen bei der Durchsetzung von Interessen geht, unstrittig auch hier in der Landesgeschäftsstelle mit dem Fachreferat Kontakt aufnehmen.

Gerade in der Unterstützung Paritätischer Mitgliedsorganisationen dürfte aber der eigentliche Auftrag an den Paritätischen zu sehen sein. Die weiteren Wohlfahrtsverbände, die an verschiedenen Orten Berlins als Träger der Kältehilfe agieren, werden ebenfalls im Rahmen ihrer Verantwortung zunächst alles tun müssen, um eine weitere Ausdünnung des Angebots zu vermeiden.

Das heute erwartete Urteil zur Bundeshilfe angesichts der Finanzlage Berlins wird sicherlich bald unmittelbare Rückschlüsse erlauben, inwieweit anstelle einer Entwicklung sozialer Angebote weitere Einschnitte in der sozialen Landschaft mit dem Verweis auf die Sparzwänge des Landes begründet werden.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Rainer Lachenmayer
PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND; LV Berlin e.V.
Brandenburgische Straße 80, 10713 Berlin-Wilmersdorf
Telefon: 86001171
FAX:                    220
E-mail:               lama@paritaet-berlin.de


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