Dokumentation:
mob - obdachlose machen mobil e.V. hat auf der Mitgliederversammlung
2005 einen Antrag zum Thema Nachtcafés und Notübernachtungen gestellt,
der einstimmig verabschiedet worden ist.
Nachfolgend dokumentieren wir den Antrag und die Reaktion etwa ein Jahr später.
stefan schneider, 19.10.2006
Vorlage für die Mitgliederversammlung am 24. November 2005
1. Gegenstand: Nachtcafés und Notübernachtungen
2. Antragsteller: Dr. Stefan
Schneider, mob - obdachlose machen mobil e.V.
3. Antrag: Die
Mitgliederversammlung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin e.V. möge beschließen:
Der Vorstand des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin wird aufgefordert, sich gegenüber
dem Senat, den Bezirken und den anderen Wohlfahrtsverbänden einzusetzen, dass -
insbesondere in den Innenstadtbezirken und während der Kältehilfezeit ein
ausreichendes Angebot an Nachtcafés und Notübernachtungen gewährleistet ist und
die dafür nötige Finanzierung - beispielsweise im Liga-Vertrag - gesichert
wird. Dabei kann Bezug genommen werden auf die von der AG Leben mit Obdachlosen
im April 2005 erarbeitete Leistungsbeschreibung.
4. Begründung:
Die Zahl
der (registrierten) wohnungslosen Menschen in Berlin ist seit Jahren wieder am
steigen. Neben den Hilfen auf Grundlage des §87 SGB XII (Betreutes Wohnen) ist
es notwendig, besonders niedrigschwellige Angebote, wie etwa Nachtcafés und
Notübernachtungen anzubieten. Denn: Nach wie vor gibt es die sogenannte
"Dunkelziffer" von obdachlosen Menschen, die auf der Straße leben. Zudem sind
einzelne Wohnungslose gar nicht mobil, sondern in den einzelnen Stadtteilen
vorzufinden und dazu teilweise nicht mehr bereit oder in der Lage,
konventionelle Hilfeangebote in Anspruch zu nehmen. Aus dieser Sichtweise
stellen Nachtcafés wichtige "Rettungsbojen" dar, um den Kontakt zu dieser
Personengruppe überhaupt noch herstellen zu können.
Eine
nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation Obdachloser ist nur bei
Freiwilligkeit der Inanspruchnahme der Angebote gegeben. Die Menschen müssen
erst Vertrauen erleben können.
Inhaltlich
muss ausdrücklich unterschieden werden zwischen Notübernachtungen (dauerhaft
geöffnet) und Nachtcafés. Nachtcafés sind in der Regel "nur" an einem oder
mehreren Tagen in der Woche geöffnet. Die Nachtcafés sind in der Regel sehr
niedrigschwellige Angebote.
Zu beobachten ist in den letzten Jahren, dass immer
mehr Angebote schließen. Insbesondere kleinere Einrichtungen haben nicht die
Kraft, gegenüber dem Bezirk bzw. der Senatsverwaltung, die notwendige
Lobbyarbeit zu leisten.
Es ist von daher dringend geboten, dass Angebote der Grundversorgung
mit Lebensnotwendigem wieder stärker in das Zentrum der Aufmerksamkeit
kommen.
Dieser Antrag wurde so einstimmig auf
der Mitgliederversammlung des Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes (DPWV) Landesverband Berlin am 24.11.2005
verabschiedet. Auf Nachfrage vom 17.10.2006 - also nach fast einem Jahr
- traf dann vom DPWV am 19.10.2006 nachfolgend dokumentierte Antwort
ein:
Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Kältehilfe".
Auch ich gehe davon aus, daß die Beantwortung Ihrer Frage auf zwei
unterschiedlichen Ebenen zu behandeln ist: Der Antrag auf der letzten Mitgliederversammlung richtete sich unstrittig an den Vorstand des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Dabei muß man berücksichtigen, daß
der Verbandsvorstand nach außen nicht als Kollektivorgan auftritt.
Insofern werden einzelne Persönlichkeiten des Vorstands im Rahmen ihrer repräsentativen Aktivitäten für den Verband sicherlich die Möglichkeiten genutzt haben, in Gesprächen mit der Politik und anderen Verbänden, die
von Ihnen angesprochenen Anliegen im positiven Sinne anzustoßen. Daß es
über derartige Aktivitäten keine Rückkoppelung zu den Fachreferaten des
Verbandes gibt, ist immer dann üblich, wenn aus Gesprächskontakten
keine unmittelbaren Weiterungen für die laufende Verbandsarbeit zu
erahnen sind.
Dies ist dann auch schon die Überleitung auf die gestalterischen
Möglichkeiten, die auf der Ebene der hauptamtlichen Aktivitäten zum
Thema möglich waren und sind: Die geeignete Platzierung des Themas wäre
bei der Fortsetzung der Diskussion über die Leitlinien zur
Wohnungslosenpolitik gewesen. SenGSV hat die Fortführung der
Leitliniendiskussion auf unbestimmte Zeit vertagt. Damit war es nicht
möglich, gerade dem auch vom Paritätischen eingebrachten Denkansatz zur
Kältehilfe, über ganzjährige Angebote niedrigschwelliger Art
Kontinuität zu schaffen, als Handlungsansatz in der Wohnungslosenhilfe
in die Leitlinien einfließen zu lassen.
Auf der LIGA-Fachebene, d. h. im LIGA-Fachausschuß "Soziales" bzw. im
LIGA Unterausschuß "Wohnungslosenhilfe" wurde das Thema im laufenden
Jahr nicht aufgerufen und behandelt. (Zum einen weil die Verfolgung
fachpolitischer Interessen (siehe Leitlinienthema oben) keine
Abstimmungsbedarfe hervorbrachte; zum anderen aber auch weil die
Verbände jeweils für sich mit den Sparbestrebungen Berlins "kämpfen
müssen" und insofern auch bei ihren eigenen Prioritätensetzungen zum
Teil notwendigerweise sich auf Schwerpunkte ausrichten, die außerhalb
der Wohnungslosenhilfe liegen.
Darüber hinaus sind die Fachkapazitäten der Verbände dadurch gebunden,
daß seit Monaten die Verhandlungen zwischen der Verwaltung und den
Verbänden laufen, um die Sparvorgaben für die leistungsrechtlichen
Angebote der Wohnungslosenhilfe (§ 67, § 68 SGB XII) in die Leistungstypbeschreibungen einfließen zu lassen. Das es auch bei den
leistungsrechtlichen Aktivitäten zu zusätzlichen Problemstellungen
gekommen ist, bis hin zum Einstellen der Arbeiten in einzelnen
stationären Einrichtungen, sei hier angemerkt. Die Finanzierung
sozialer Arbeit ist insgesamt zum Problem geworden.
Daß es nicht gelungen ist, die finanzielle Absicherung der Kältehilfe über den LIGA-Vertrag zu erwirken, ist schon seit Monaten bekannt: Der Anschlußvertrag der LIGA mit SenGSV ist nur deshalb möglich gewesen,
weil sich die Verbände bereit erklärt haben, im Vergleich zum
Ursprungsvertrag erhebliche Einsparungen in der zuwendungsgeförderten
Arbeit zu berücksichtigen. Auch die Wohnungslosenhilfe wurde hier zu
Sparbeiträgen verpflichtet. Innerhalb dieses restriktiven Finanzansatz
zusätzliche Aktivitäten zu fördern, ist schlichtweg nicht möglich
gewesen. Der Interessenabgleich zwischen einzelnen Verbänden und
einzelnen Maßnahmenfeldern läßt auch perspektivisch Prioritätensetzungen nicht zu, die eindeutig zu Lasten anderer Arbeitsfelder (und vielleicht auch von Handlungsschwerpunkten anderer Verbände) gehen.
Für den Paritätischen kann es immerhin als Erfolg angesehen werden, daß
es gelungen ist, in der Pflugstraße durch die Jenny De la
Torre-Stiftung ein weiteres komplexes Leistungsangebot für die Zielgruppe dauerhaft zu installieren.
Abschließend sei angemerkt, daß zum Erhalt oder zur Entwicklung von Angeboten der Kältehilfe keine konkreten Bedarfsmeldungen hier in der Landesgeschäftsstelle des Paritätischen von Mitgliedsorganisationen eingegangen sind. Dies kann sicherlich auch darin begründet sein, daß
wegen der für die Angebotsfinanzierung zuständigen Bezirksämter
unmittelbar die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle
Bezirke des Paritätischen kontaktiert werden. Diese würden aber dann,
wenn es umfassende Hilfestellungen oder weitergehende Hilfen bei der
Durchsetzung von Interessen geht, unstrittig auch hier in der
Landesgeschäftsstelle mit dem Fachreferat Kontakt aufnehmen.
Gerade in der Unterstützung Paritätischer Mitgliedsorganisationen dürfte aber der eigentliche Auftrag an den Paritätischen zu sehen sein. Die weiteren Wohlfahrtsverbände, die an verschiedenen Orten Berlins als
Träger der Kältehilfe agieren, werden ebenfalls im Rahmen ihrer
Verantwortung zunächst alles tun müssen, um eine weitere Ausdünnung des
Angebots zu vermeiden.
Das heute erwartete Urteil zur Bundeshilfe angesichts der Finanzlage Berlins wird sicherlich bald unmittelbare Rückschlüsse erlauben, inwieweit anstelle einer Entwicklung sozialer Angebote weitere Einschnitte in der sozialen Landschaft mit dem Verweis auf die Sparzwänge des Landes begründet werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Rainer Lachenmayer
PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND; LV Berlin e.V.
Brandenburgische Straße 80, 10713 Berlin-Wilmersdorf
Telefon: 86001171
FAX: 220
E-mail:
lama@paritaet-berlin.de